Training ist ab sofort wieder möglich

Training ist ab sofort wieder möglich
13. Mai 2020

Endlich ist es soweit und wir dürfen wieder trainieren. Die aktuellen Trainingszeiten sind unserem Kalender zu entnehmen.

Allerdings müssen einige Regeln eingehalten werden. Dazu hier die entsprechende Veröffentlichung unseres Vorstands:

 

Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs Fahrrad- und Motorradtrial beim AMC Idstein

  1. Organisatorische Veränderungen im Verein/ Vereinsleben 
  • Keine Clubabende/ VS-Sitzungen o.ä. auf dem Trainingsgelände – ausschließlich Trainingsbetrieb
  • Schnuppertrainings fallen ebenfalls bis auf weiteres aus
  • Keine Gastfahrer
  1. Organisation des Trainingsbetriebes/ der Teilnehmer

Einteilung v. Zeitslots, Trainingszeiten definieren

Trainingsslots wurden eingerichtet: Mi, 17-19.30 Uhr / Sa + So jeweils 10-12.30 Uhr, 13-15.30 Uhr, 16-18.30 Uhr – unter Beachtung d. maximalen Personenzahl

Definition d. max. Personenanzahl auf dem Gelände während der Zeitslots

15 Fahrer sowie 10 Eltern/ Begleitpersonen dürfen sich zeitgleich auf dem Trainingsgelände aufhalten;

Vorherige Anmeldung notwendig- auch für Eltern/ Begleitungen

Pro Fahrer ist max. 1 Begleitperson erlaubt (z.B. bei Kindern) und dies nur, wenn unbedingt notwendig

Vorheriges Anmeldeprocedere

Trainingszeiten werden in doodle-Liste eingepflegt und Fahrer können sich entsprechend eintragen,

Begrenzung auf max. 15 Fahrer sowie 10 Eltern/ Begleitpersonen

Nur 1 Eintrag pro Tag, keine „Doppeltrainings“ (Geländebetreuer ausgenommen)

Einteilung d. Fahrerlagers „Abstandsregelungen“

Parken der Autos/ Fahrzeuge im Mindestabstand von 2m;

In das Fahrerlager darf erst 10 Minuten vor Beginn der Trainingszeit eingefahren werden und muss spätestens 10 Minuten nach Trainingsende verlassen sein, somit ist ausgeschlossen, dass Trainingsgruppen sich überschneiden

Umgang m. „Zaungästen“ / Zuschauern

Zuschauern ist das Betreten des Trainingsgeländes generell untersagt – Hinweis dazu per Aushang am Eingangstor.

Das Tor (Zufahrt) ist während dem Trainingsbetrieb geschlossen zu halten, jedoch nicht abzuschließen. Bitte das Tor nur mit Schutzhandschuhen anfassen

Hilfestellung nur innerhalb der Familie – angepasster Fahrstil

Gemäß den Leitplanken des DOSB ist der Sport so auszuüben, dass Risiken abgewogen und möglichst vermieden werden. Die Tätigkeit als „Fänger“ ist aus Gründen des Kontaktverbotes auf den eigenen Hausstand beschränkt. Fahrer ohne Fänger haben ihren Fahrstil dem anzupassen, so dass sie keine Hilfe benötigen

Vorgehen im „Erste-Hilfe-Fall“

Betreuung/ Behandlung des Verletzten durch eine feste Person;

Person trägt Mundschutz + Handschuhe – beides wird vom Verein gestellt und gut zugänglich platziert

Der Hauptcontainer und die darin gelagerten Erste-Hilfe-Utensilien sind während dem Training zugänglich zu machen, jedoch nicht als Aufenthaltsraum zu nutzen

Nutzung v. sanitären Anlagen bzw. Nutzung d. vereinseigenen Gebäudes

Nutzung v. Container u. überdachter Fläche ist generell untersagt und stehen nur im Notfall (z.B. im Falle v. Verletzung) bereit;

Dixi-Toilette kann genutzt werden (max. 1 Person)

Desinfektionsmöglichkeiten auf dem Gelände, Bereitstellung v. Desinfektionsmittel u. Einmal-Handschuhen

Desinfektionsmittel, Einmal-Handschuhe, Masken werden im Container für Notfallsituationen deponiert,

ansonsten sind alle Trainingsteilnehmer und Begleitpersonen angehalten sich selbstständig auszustatten und den Mindestabstand von 1,5m stets einzuhalten

Gibt es Risikogruppen, die man extra schützen muss?

Da für den aktiven Fahrbetrieb keinerlei Betreuer notwendig sind, entscheidet jeder Fahrer selbst, ob er das Gelände betreten möchte;

Geländebetreuer, die ggf. zur Risikogruppe zählen, teilen dies der Abteilungsleitung/ dem Vorstand mit und werden aus ihrer Funktion vorübergehend freigestellt

Reinigung u. Desinfektion v. Oberflächen (z.B. Türklinken) nach dem Trainingsbetrieb

Da keinerlei Gebäude genutzt werden und jeder seine eigenen Trainingsgeräte mitbringt, ist eine Reinigung nicht vorgesehen/ notwendig (ausgenommen Notfall und Nutzung des Erste-Hilfe-Sets)

Erfassung aller Personen auf dem Gelände, um eventl. Ansteckungsketten rekonstruieren zu können

Alle Personen, die sich auf dem Gelände aufhalten, müssen sich vorab in eine doodle-Liste eintragen; auf dem Gelände liegt eine Liste bereit, in die sich die tatsächlich anwesenden ebenfalls eintragen.

Geländebetreuer überwacht/ kontrolliert dies und darf sofortige Platzverweise aussprechen

  1. Allgemeine Verhaltensregeln: Maskenpflicht, Verhalten bei Beschwerden/ Symptomen, nach Auslandsaufenthalt
  • die generellen Abstandsregeln (1,5m) sind einzuhalten – nicht zutreffend auf Personen, die in einem Haushalt leben/ Familienmitglieder
  • Maskenpflicht im Falle von Verletzung u. Behandlung der verletzten Person
  • Symptome sind umgehend der Abteilungsleitung/ dem Vorstand zu melden
  • Unter Symptomen leidende Personen sind dazu angehalten das Trainingsgelände nicht aufzusuchen
  • Die Regeln für Quarantäne nach Auslandsaufenthalten sind einzuhalten
  1. Bekleidungsvorschriften (auch für Begleitpersonen) prüfen, keine Leihkleidung anbieten
  • Fahrer müssen sich ihre Kleidung/ Ausrüstung selbst mitbringen und haben diese nicht untereinander zu tauschen
  1. Corona Ansprechpartner

    Ansprechpartner sind Volker Lukasch und Lisa Eck. Beide werden die Einhaltung dieser Regeln stichprobenhaft überwachen und sind berechtigt bei Verstößen sofortige Platzverweise auszusprechen

 

Bei Verstößen jeglicher Art kann der Fahrer umgehend des Trainingsgeländes verwiesen und vom weiteren Trainingsbetrieb ausgeschlossen werden.

Der Vorstand des AMC Idstein achtet auf das Einhalten der entsprechenden Vorkehrungen und wird diese entsprechend ihrem Funktionieren anpassen, sodass unter Umständen auch zusätzliche Trainingsslots angeboten werden können oder die Mindestteilnehmerzahl erhöht wird.

 

Der Vorstand des AMC Idstein, Idstein den 08. Mai 2020